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Osteopathie 
 

Osteopathie leitet sich von den griechischen Wörtern „ostéon“ (Knochen) und „páthos“ (Leiden) ab und wurde im 19. Jahrhundert vom Amerikaner Dr. Andrew T. Still begründet. Sie verfolgt ein ganzheitliches Konzept, das Bewegungsapparat, Organe und Nervensystem als Einheit betrachtet. Der Osteopath sucht gezielt nach Bewegungsstörungen in Gelenken, Organen und Geweben – mit besonderem Fokus auf Asymmetrien und Funktionsblockaden.

Anders als bei vielen anderen Therapien steht nicht das Symptom im Vordergrund, sondern die Ursache der Beschwerden. Durch spezielle manuelle Techniken wird die funktionelle Einheit des Körpers wiederhergestellt, die Biomechanik optimiert und die körpereigenen Selbstheilungskräfte aktiviert. Ziel ist es, physiologische Prozesse anzuregen und den Körper in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen – immer individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Ich bin Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V. Weitere Informationen finden Sie unter www.bv-osteopathie.de.

Zahlung und Abrechnung

Die Behandlungskosten sind unmittelbar nach der Sitzung zu zahlen – bequem in bar, per EC-/Kreditkarte (außer American Express) oder kontaktlos. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung/Quittung, die Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können.

Wichtiger Hinweis: Osteopathische Behandlungen gelten als Selbstzahlerleistung. Viele Kassen erstatten jedoch Anteile – ich unterstütze Sie gerne bei der Abrechnung.

Digitaler Schreibtisch

Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenversicherung

Voraussetzung für eine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine ärztliche Verordnung, z.B. im Sinne eines Privatrezeptes.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über bestehende Möglichkeiten der Kostenübernahme. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie

Die Abrechnung gegenüber der privaten Krankenversicherung erfolgt nach der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob Heilpraktikerleistungen in Ihrem Tarif abgesichert sind. 

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