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Osteopathie

Der Begriff Osteopathie stammt von den altgriechischen Begriffen ostéon (Knochen) und páthos (Leiden) ab und wurde im 19. Jh. von dem Amerikaner Dr. Andrew T. Still maßgeblich geprägt. 

Die osteopatische Behandlung verfolgt ein ganzheitliches Konzept des Organ- und Nervensystems sowie des  Bewegungsapparates. Der Therapeut sucht Bewegungs-einschränkungen von Gelenken, Organen und Geweben, wobei er besondere Aufmerksamkeit auf Asymmetrien legt.

Bei der osteopathischen Behandlung steht nicht das Symptom im Vordergrund. Vielmehr versucht der Therapeut die Ursache der Beschwerden zu identifizieren und mit speziellen Techniken in einem ganzheitlichen Therapiekonzept anzugehen.

Mit einem individuellen abgestimmten Behandlungskonzept, versucht der Therapeut die funktionelle Einheit und Biomechanik, sowie die Aktivierung von physiologischen Prozessen wiederherzustellen, um den menschlichen Körper in sein natürliches Gleichgewicht zu bringen und die körpereigenen Selbstregulation anzuregen.

Ich bin Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Osteophatie:  www.bv-osteopathie.de

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Abrechnung in der Praxis 

Die Behandlungskosten sind unmittelbar im Anschluss an die Behandlung in bar oder per EC-Karte zu zahlen. Sie erhalten hierfür eine Rechnung/Quittung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können. Bei der Behandlung handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung.

Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenversicherung

Voraussetzung für eine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine ärztliche Verordnung, z.B. im Sinne eines Privatrezeptes.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über bestehende Möglichkeiten der Kostenübernahme. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie

Die Abrechnung gegenüber der privaten Krankenversicherung erfolgt nach der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob Heilpraktikerleistungen in Ihrem Tarif abgesichert sind. 

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